1. Der Auftraggeber (AG) erwirbt erst durch die Bezahlung des Honorars das Recht auf Vervielfältigung der von der Unternehmensberatung Gamon & Partner ausgeführten Arbeiten, dies jedoch ausschließlich in der gelieferten Fassung, für den vereinbarten Zweck und den vereinbarten Nutzungsumfang.
2. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
3. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter der Unternehmensberatung Gamon & Partner zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
4. Erfüllungsort ist das Geschäftslokal der Unternehmensberatung Gamon & Partner in Nenzing.
5. Der AG ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages von Gamon & Partner, seinen Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art von Gamon & Partner an Dritte dessen schriftliche Zustimmung. Eine Haftung von Gamon & Partner dem Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.
6. Die Verwendung beruflicher Äußerungen von der Unternehmensberatung Gamon & Partner zu Werbezwecken durch den AG ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt die Unternehmensberatung Gamon & Partner zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Arbeiten.
7. Vom vereinbarten Honorar ist ein Drittel bei Auftragsvergabe, ein Drittel bei Präsentation und ein Drittel bei Beginn der Vervielfältigung der erbrachten Arbeit zur Zahlung fällig. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatzes der österreichischen Nationalbank, zumindest aber in Höhe von 10 % vereinbart.
Überdies sind alle Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.